Zweck

Der Sozialvorsteher-Verband des Kantons Luzern ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Alle im Kanton Luzern gewählten Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher sind Aktivmitglieder.

Der Verband bezweckt die Förderung eines koordinierten Sozialwesens. Er wahrt die Interessen der Gemeinden, besonders hinsichtlich Sozialaufgaben. Er engagiert sich für:
– Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und der im Sozialwesen tätigen Personen
– Einheitliche Interpretation, Anwendung und Umsetzung der SKOS-Richtlinien und
der einschlägigen kantonalen Gesetze und Verordnungen auf dem Kantonsgebiet
– Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
– Koordination der kommunalen Sozialaufgaben
– Vertretung der Gemeinden im Sozialbereich gegenüber Kanton, sozialen
Einrichtungen und Institutionen.


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